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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9/3 U 197/00   

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https://dejure.org/2011,125220
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9/3 U 197/00 (https://dejure.org/2011,125220)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.03.2011 - L 9/3 U 197/00 (https://dejure.org/2011,125220)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. März 2011 - L 9/3 U 197/00 (https://dejure.org/2011,125220)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9/3 U 197/00
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. hierzu nur zuletzt Urteile vom 27. Juni 2006, Az.: B 2 U 20/04 R sowie vom 2. April 2009, Az.: B 2 U 9/08 R).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9/3 U 197/00
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. hierzu nur zuletzt Urteile vom 27. Juni 2006, Az.: B 2 U 20/04 R sowie vom 2. April 2009, Az.: B 2 U 9/08 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 9 U 217/08
    Tatbestandsvoraussetzung einer BK ist danach ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (Einwirkungskausalität) einerseits und zwischen der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung andererseits (haftungsbegründende Kausalität), (vgl. zu diesen Anforderungen Urteil des Senats vom 25. Januar 2011 - L 9 U 375/02; vom 29. März 2001 - L 9/3 U 197/00).
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